Montag, 4. Juni 2007

Schauprozesse

Seit dem Ansinnen, gem. dem Versailler Vertrag den deutschen Kaiser Wilhelm II. vor Gericht zu stellen (vgl. Art. 227 ff. des Vertrages) und den Prozessen in Nürnberg und Tokio nach dem Zweiten Weltkrieg ist immer wieder Kritik an den Versuchen internationaler Strafjustiz vorgetragen worden. Diese sei vornehmlich ein politisches Instrument, mit dem die Sieger den Besiegten ihr Verständnis von Recht aufzwingen, um die Niederlage komplett zu machen. Den Angeklagten seien in derartigen Schauprozessen nur Statisten, denn in der Öffentlichkeit habe man längst das Urteil über sie gefällt, welches nur noch juristisch abgesegnet werden müsse. Deshalb sei auch ein faires, auf die Unschuldsvermutung gestütztes Verfahren nicht zu erwarten. Bei einer genaueren rechtsgeschichtlichen Untersuchung wird man feststellen, daß viele dieser Vorwürfe in der Tat berechtigt waren (und sind) - vom Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot bis zur fehlenden Gleichbehandlung ähnlicher Fälle auf Seiten der Sieger (z.B. Dresden oder Katyn).

Wie stellt sich dies heute, nach der Weiterentwicklung des Völkerstrafrechts seit 1990, dar? Gestern fand in Den Haag der Auftakt des Prozesses gegen den früheren liberianischen Präsidenten Charles Taylor vor dem Sondergericht für Sierra Leone (siehe auch hier) statt. Der Angeklagte hatte allerdings beschlossen, der Verhandlung fern zu bleiben und überdies seinen Anwalt zu entlassen:
"[...]

Former Liberian President Charles Taylor boycotted the opening of judicial proceedings against him Monday at the UN-backed Special Court for Sierra Leone (SCSL), saying in a letter to the court that his confidence in the SCSL's "ability to dispense justice" was "misplaced" because he was prevented from seeing his preferred lawyer and that his single court-appointed defense lawyer was outnumbered by the court's prosecution team. Taylor's assigned lawyer, Karim Khan, told the court that Taylor has fired him and was seeking to represent himself and left the opening of the trial despite requests from the court that he continue as Taylor's defense lawyer, at least for the first day of trial. Despite Taylor and Khan's absence, the court determined that opening statements would continue.

[...]"
(Weitere Berichte in der FAZ und im Spiegel.)

Wir halten Taylors Vorwürfe fest: Es wurde kein Verteidiger nach seiner eigenen Wahl zugelassen, stattdessen gab es einen vom Gericht zugewiesenen Pflichtverteidiger, der auch noch - trotz einiger Mitarbeiter - dem Anklagegremium ressourcenmäßig deutlich unterlegen ist.
Anwalt Khan ging, das Gericht ernannte ad hoc einen neuen Pflichtverteidiger, der seinen Mandanten zuvor nie gesehen hatte, und schon konnte die Show ... pardon ... der Prozeß nach Drehbuch weitergehen. Das macht aber auch nichts, denn an der Schuld Taylors zweifelt ohnehin kaum noch jemand. Wie bereits im Milosevic-Verfahren beschleicht den Beobachter auch jetzt wieder das Gefühl, daß dem Angeklagten nur die Rolle des schweigenden Statisten zugedacht sei, weshalb nach Milosevics Tod sogar die Fortsetzung des Prozesses gefordert wurde. In ihrem Haß gegen den serbischen Politiker bemerkte man nicht einmal, welche Absurdität ein Strafverfahren gegen eine Leiche darstellen würde.

Nun also Taylor. Nicht, daß ich mißverstanden werde: meine Sympathien für ihn halten sich in sehr engen Grenzen. Aber wenn man unbedingt einen Strafprozeß führen will, dann bitte richtig und nicht als Farce. Aufgrund der dem Völkerstrafrecht inhärenten Mängel (von denen oben einige genannt wurden) hat die US-Regierung völlig zu Recht beschlossen, sich dem Internationalen Strafgerichtshof zu verweigern. Anstatt daraus aber die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, spielt sie etwa beim Sierra-Leone-Tribunal weiter mit; so ist der Ankläger Taylors, Stephen Rapp, Amerikaner. Was soll man dazu noch sagen? Böse sind anscheinend immer nur die anderen ...

Ein anderes, ebenfalls in Den Haag stattgefundenes Ereignis ließ die Protagonisten des Völkerstrafrechts heute neuen Mut schöpfen. Vor dem Obersten Gericht der Niederlande wurde Klage gegen die Vereinten Nationen und den niederländischen Staat wegen des Massakers von Srebrenica erhoben. Deren Erfolgsaussichten dürften freilich gering sein. Die Niederlande können für das Verhalten ihrer Truppen kaum haftbar gemacht werden, denn das Zurverfügungstellen von Friedenstruppen an die UN erfolgt im Wege der Organleihe. D.h., daß nur die Vereinten Nationen für diese Einheiten verantwortlich sind. Und an der Zulässigkeit einer Klage gegen die UN vor dem Gericht eines Mitgliedsstaates bestehen doch ganz erhebliche Zweifel. Man darf also auch in diesem Fall gespannt sein, ob mehr produziert wird als Presseerklärungen.

7 Kommentare:

Heribert Schindler hat gesagt…

Welche juristischen Möglichkeiten hätte denn die "Weltgemeinschaft" einen Straftäter vor Gericht zu bringen wenn das Heimatland des Straftäters entweder über keine funktionierenden Gerichte verfügt oder aber nicht willens ist ein Strafverfahren einzuleiten ?

Vegetius Renatus hat gesagt…

Gar keine.

Diese Tribunale haben doch schon das Grundproblem, daß meist überhaupt nicht klar ist, was den Straftatbestand ausmacht - was, bitte, ist eine "Verschwörung gegen den Frieden"? Das Problem mit dem Rückwirkungsverbot hatte ich ja schon erwähnt.

Der Punkt ist hier übrigens ähnlich wie im Fall Chodorkowski: Man greift sich immer nur die Übeltäter heraus, die gerade politisch schwach sind. Internationale Strafjustiz ist extrem politisiert (weshalb G.W.B. oder Rumsfeld niemals dort angeklagt werden). Interessant ist, das die einen dies bei Chodorkowski bedauern, während sie internationale Gerichte (trotz ihrer offenkundigen Mängel) bejubeln.

Auch in der Sache bezweifle ich, daß das Motto "No Peace without Justice" etwas bringt. Wenn ein Diktator befürchten muß, nach seinem freiwilligen Abtreten strafrechtlich verfolgt zu werden (z.B. Pinochet, Milosevic), wird er einfach bis zu seinem Tod weiterregieren und eine frühere Machtübergabe ablehnen. Was gewinnt man dadurch politisch? M.E. nichts.

Wenn man hingegen Wert auf die Befriedigung des menschlich verständlichen Rachebedürfnisses legt, dann sollte man die Betreffenden einfach an die Wand stellen, ohne vorher ein Justizschauspiel zu veranstalten. Dergleichen hatte ja Churchill für die Größen des Dritten Reiches gefordert, bevor sich die Amerikaner mit ihrer Gerichtsidee durchgesetzt haben.

frei_sein hat gesagt…

Die Internationalen Strafgerichte sind natürlich eine Farce, weil sie ja tatsächlich einen Spagat darstellen zwischen "an die Wand stellen" und "Strafprozess führen".

Viele der dort behandelten Verbrechen gehen m.E. über das hinaus was in einem "normalen" Strafgerichtsprozess zu klären ist. Strafrecht ist, ein Jurist mag es anders sehen, dafür ausgelegt, begrenzt dimensioniertes verbrecherisches Tun zu sanktionieren, die Normen und die Strafprozessordnung sind für mehr nicht ausgelegt. (Politische) Verbrechen, bei denen die Zahl der Toten nicht einstellig sondern vielleicht 6-stellig ist, sind eigentlich kein Fall für ein Strafgericht, sondern zwangläufig ein Fall für ein politisches Gericht.

Da aber in diesen Gerichten Juristen sitzen, denen es gegen die Berufsehre geht, oder gehen sollte, dies zuzugeben, bleibt eben nur die Heuchelei mit den untauglichen Mitteln des Strafrechts derartige Sachverhalte aufarbeiten zu wollen.

Zwar besteht bei Gerichtsprozessen die Hoffnung, daß Materialien gefunden, sortiert und archiviert werden, die eine historische Bearbeitung der behandelten Epoche ermöglichen, allerdings darf man darauf wohl nicht allzu viel Hoffnung verschwenden.

Die rumänische Lösung war meiner Meinung nach sicherlich eine angemessenere, als es die Verbringung eines Ceauşescu nach Den Haag, wenn es das damals schon gegeben hätte, gewesen wäre.

Heribert Schindler hat gesagt…

Ich verstehe Deine Standpunkte sehr gut. Keine Frage. Es geht mir auch nicht um den Rachegedanken.

Ich will auch nicht für abstruse Konstruktionen (wie z.B. "Verschwörung gegen den Frieden") argumentieren, es geht mir um meine Auffassung von Recht, Schuld und Sühne.

Wer als (exemplis gratia) "General" einer "Balkanarmee" die Erschießung von tausenden Zivilisten befiehlt, begeht (in meiner Auffassung) ein Unrecht und hat damit schwere Schuld auf sich geladen, auch wenn er in seiner Heimat als "Befreier" oder "Held" gefeiert wird und dort niemand auf den Gedanken käme ihn wegen Massenmord vor Gericht zu stellen.

Soll dieser "General" straffrei bleiben nur weil sein Heimatland ihn nicht strafrechtlich verfolgt ?

Wie stellst Du Dir eine "gerechte" Sühne vor ?

Vegetius Renatus hat gesagt…

@ frei_sein: Danke für Deinen Kommentar!


@ Heribert Schindler: Du sprichst ein tatsächlich existierendes Problem an: Gerechtigkeit. Zumindest ich habe für meine Person damit keine Schwierigkeiten, denn als Christ bin ich dessen gewiß, daß jedes auf Erden begangene Unrecht dereinst gesühnt werden wird. Die irdische Gerechtigkeit hingegen wird immer begrenzt und unvollkommen sein. (Wenn man so will: 'Aufgeschoben ist nicht aufgehoben'.) Es kommt also darauf an, hier das rechte Maß zu finden.
Diese Auffassung ist allerdings - und hier ist sie sicher angreifbar - von einer bestimmten religiösen bzw. philosophischen Grundhaltung abhängig.

Heribert Schindler hat gesagt…

Einer religiösen Empfindung lässt sich schwer widersprechen, da sie auf "Glauben", nicht "Wissen", basiert.

Ich halte es mehr mit dem arabischen Sprichwort, welches da lautet, "Vertraue auf Allah, binde Dein Kamel aber trotzdem an".

Auch im Vertrauen auf Gott, im Vertrauen das "er" (oder "sie" ?) den Bösewicht schon richten wird, bevorzuge ich dennoch "überzeugende Argumente" die einen potentiellen Straftäter die Konsequenzen seinens Handelns plastisch vor Augen führen.

In dem Motto einer militärischen Spezialeinheit habe ich einmal (sinngemäß) folgendes gelesen ...

"Erwarte keine Gnade oder Vergebung von uns. Nur Dein Schöpfer kann Dich begnadigen und Dir vergeben, alles was wir für Dich tun können ist Dein Treffen mit Deinem Schöpfer zu arrangieren."

Wir sollten also unsere Denkansätze kombinieren. Deinem Ansatz, die "Gerechtigkeit" Gott zu überlassen, sollte mein Ansatz hinzugefügt werden, nämlich den Übeltäter der "himmlischen Gerechtigkeit" zuzuführen.

Und sei es nur dadurch, ihn lebenslang einzubuchten bis "der Schöpfer" einen Termin frei hat.

Vegetius Renatus hat gesagt…

Heribert, ich will es mit der Position, die ich in meinem letzten Beitrag beschrieben habe, nicht übertreiben, denn sonst könnte man jegliche irdische Strafjustiz abschaffen - was ich mit Sicherheit nicht will. Es geht mir darum, daß letztere immer begrenzt ist und der göttliche Richter quasi als letzte, mit Sicherheit funktionierende Instanz fungiert.

Mit anderen Worten: Die von den Befürwortern des Völkerstrafrechts ausgegebene Parole "Kein Frieden ohne Gerechtigkeit" halte ich schon aus philosophischen Gründen für falsch (im menschlichen Leben wird es, wie gesagt, oft keine Gerechtigkeit geben), ebenso aus politischen Gründen (wenn Straffreiheit für bestimmte Personen zu den Bedingungen eines Friedensvertrages gehört, dann muß man sie akzeptieren). Ich bin eben skeptisch gegenüber dieser säkularisierten Kreuzfahrergesinnung, die im unvollkommenen Hier und Jetzt das Himmelreich schaffen will.